Eine Wohnungsgenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam Wohnraum schaffen und verwalten. Jeder Genossenschafter hat eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Anteile er besitzt.
Der Dauernutzungsvertrag
Statt eines Mietvertrags schließt du einen Dauernutzungsvertrag ab. Er gewährt dir das Recht, die Wohnung dauerhaft zu nutzen. Solange du die Nutzungsgebühr zahlst und die Satzung einhältst, kann dir praktisch nicht gekündigt werden.
Mitgliedschaft und Anteile
Mit dem Einzug wirst du Mitglied der Genossenschaft und zeichnest Anteile. Diese Anteile sind dein Beitrag zum gemeinsamen Vermögen. Sie werden dir nach Kündigung und Ablauf einer Frist wieder ausgezahlt.
Mitbestimmung
- Jedes Mitglied hat eine Stimme bei der Generalversammlung.
- Die Versammlung wählt den Vorstand und entscheidet über wichtige Projekte.
- Satzungsänderungen und große Investitionen werden gemeinsam beschlossen.
Häufige Fragen
- Kann ich die Wohnung untervermieten?
- Nur mit Zustimmung der Genossenschaft und meist nur vorübergehend. Dauerhafte Untervermietungen sind in der Regel nicht vorgesehen.
- Wer entscheidet über Mieterhöhungen?
- Die Generalversammlung beziehungsweise der von ihr gewählte Vorstand. Erhöhungen sind meist moderater als auf dem freien Markt.
- Was passiert bei einem Umzug?
- Du kündigst den Dauernutzungsvertrag fristgerecht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhältst du deine Anteile zurück.