Der Dauernutzungsvertrag einfach erklärt

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Wer in einer Genossenschaft wohnt, hat keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag. Rechtlich gilt trotzdem weitgehend das Mietrecht, ergänzt um die Satzung der Genossenschaft.

Der große Vorteil: Kündigungsschutz

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es nicht, weil die Genossenschaft sich selbst gehört. Gekündigt werden kann dir nur aus wichtigem Grund, etwa bei erheblichem Zahlungsverzug oder schweren Vertragsverstößen. Für viele Haushalte ist das der eigentliche Wert der Genossenschaftswohnung.

Wo es strenger ist

  • Untervermietung braucht meist eine ausdrückliche Genehmigung.
  • Bauliche Veränderungen sind an die Zustimmung der Genossenschaft gebunden.
  • Die Nutzung ist an die Mitgliedschaft geknüpft – endet die eine, endet in der Regel auch die andere.
  • Kurzzeitvermietung über Ferienportale ist praktisch überall ausgeschlossen.

Kündigung und Auszug

Für die Wohnung gilt üblicherweise die gesetzliche Frist von drei Monaten. Die Mitgliedschaft wird davon getrennt gekündigt und folgt der Satzungsfrist, oft zum Ende des Geschäftsjahres. Die Anteile werden erst danach ausgezahlt. Wer beides gleichzeitig plant, sollte die Fristen früh nachlesen.

Häufige Fragen

Kann ich Mitglied bleiben und trotzdem ausziehen?
In den meisten Genossenschaften ja. Das ist sinnvoll, wenn du später wieder eine Wohnung dort suchst, weil die Mitgliedsdauer bei der Vergabe zählen kann.
Gilt die Mietpreisbremse auch hier?
Die Nutzungsgebühr wird kostendeckend kalkuliert und liegt meist ohnehin unter dem Mietspiegel. Erhöhungen müssen begründet und angekündigt werden.

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