Wer in eine Genossenschaftswohnung zieht, wird Mitglied der Genossenschaft und zeichnet dafür Anteile. Anders als eine Kaution oder Provision ist das kein verlorenes Geld, sondern eine Einlage in das gemeinsame Vermögen – sie steht dir beim Auszug wieder zu.
Wie hoch sind die Anteile?
Die Höhe richtet sich nach der Satzung der Genossenschaft und meist nach der Wohnungsgröße. Üblich sind Beträge von wenigen hundert Euro pro Anteil, wobei pro Quadratmeter oder pro Zimmer eine bestimmte Anzahl Anteile gezeichnet werden muss. In der Summe landen viele Haushalte bei einem drei- bis niedrigen fünfstelligen Betrag. Die genaue Zahl steht immer im Inserat oder in der Satzung – frag im Zweifel direkt nach, bevor du dich bewirbst.
Bekomme ich das Geld zurück?
Ja. Wenn du die Mitgliedschaft kündigst, werden die Anteile nach Ablauf der satzungsgemäßen Frist ausgezahlt. Diese Frist beträgt häufig ein bis zwei Jahre nach Ende des Geschäftsjahres, in dem gekündigt wurde. Plane den Betrag deshalb nicht als sofort verfügbares Umzugsbudget für die nächste Wohnung ein.
Ratenzahlung und Unterstützung
- Viele Genossenschaften erlauben Ratenzahlung über 12 bis 36 Monate – einfach nachfragen, das steht selten im Inserat.
- Manche Bundesländer und Kommunen fördern den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen.
- Beim Jobcenter oder Sozialamt kann in bestimmten Fällen ein Darlehen für Anteile beantragt werden.
- Auf die Einlage wird teilweise eine jährliche Dividende gezahlt – sie mindert die effektiven Wohnkosten.
Anteile sind nicht die einzigen Einzugskosten
Rechne zusätzlich mit einer eventuellen Kaution, dem Eintrittsgeld (oft einmalig und niedrig zweistellig) sowie den üblichen Umzugskosten. Maklerprovision fällt dagegen praktisch nie an, weil Genossenschaften direkt vermieten.
Häufige Fragen
- Sind Genossenschaftsanteile steuerlich absetzbar?
- Die Einlage selbst ist keine Werbungskosten-Position. Eine ausgezahlte Dividende zählt zu den Kapitalerträgen und fällt unter den Sparer-Pauschbetrag.
- Was passiert mit den Anteilen bei Insolvenz der Genossenschaft?
- Anteile sind Eigenkapital und damit theoretisch im Risiko. Insolvenzen von Wohnungsgenossenschaften sind allerdings sehr selten, weil das Geschäftsmodell nicht auf Rendite ausgelegt ist und Prüfungsverbände regelmäßig kontrollieren.
- Kann ich Anteile behalten, wenn ich ausziehe?
- In vielen Genossenschaften ja – du bleibst Mitglied ohne Wohnung und behältst damit deinen Platz im Wohnungsangebot für später.