Ein Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte für geförderte Wohnungen – auch bei Genossenschaften. Viele attraktive Bestände sind öffentlich gefördert, deshalb lohnt sich der Antrag oft, noch bevor die passende Wohnung überhaupt frei wird.
Wer hat Anspruch?
Entscheidend ist das Jahreseinkommen des gesamten Haushalts im Verhältnis zur Haushaltsgröße. Die Grenzen legen die Bundesländer fest und weichen teils deutlich voneinander ab; Städte mit angespanntem Markt setzen sie häufig höher an. Abgezogen werden Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung sowie Freibeträge, etwa für Kinder, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Deshalb liegen viele Haushalte unter der Grenze, die es nicht erwarten würden.
Diese Unterlagen brauchst du
- Ausgefülltes Antragsformular deiner Stadt oder Gemeinde
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate (Lohnabrechnungen, Steuerbescheid, Rentenbescheid)
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder
- Bei Bedarf: Nachweise über Unterhalt, Kindergeld, Schwerbehinderung oder Schwangerschaft
Ablauf und Gültigkeit
Der Antrag läuft über das Wohnungsamt beziehungsweise die Wohnungsbauförderstelle deiner Stadt, vielerorts inzwischen komplett online. Die Bearbeitung dauert typischerweise zwei bis sechs Wochen. Der Schein ist in der Regel ein Jahr gültig und kann verlängert werden. Beantrage ihn also lieber früh: Wenn eine passende Wohnung erscheint, hast du selten Zeit, noch wochenlang auf Behördenpost zu warten.
WBS-Wohnungen gezielt finden
In HausGenosse kannst du in deinen Suchprofilen einstellen, ob WBS-pflichtige Wohnungen enthalten oder ausgeschlossen sein sollen. So bekommst du nur Benachrichtigungen zu Angeboten, für die du tatsächlich infrage kommst.
Häufige Fragen
- Kostet der WBS etwas?
- Meist eine geringe Verwaltungsgebühr im niedrigen zweistelligen Bereich, in manchen Kommunen ist er kostenlos.
- Gilt der WBS bundesweit?
- Nein. Er gilt für das Bundesland beziehungsweise die ausstellende Kommune. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland brauchst du einen neuen.
- Brauche ich für jede Genossenschaftswohnung einen WBS?
- Nein, nur für öffentlich geförderte Wohnungen. Frei finanzierte Genossenschaftswohnungen sind ohne WBS zugänglich.