Die Selbstauskunft ist das Standardformular bei der Wohnungsvergabe. Sie darf abgefragt werden, aber nicht alles darin ist zulässig.
Zulässige Fragen
- Name, Geburtsdatum und Anschrift der einziehenden Personen
- Beruf, Arbeitgeber und Einkommen sowie Art des Arbeitsverhältnisses
- Anzahl der Personen, die einziehen
- Bestehende Mietschulden oder laufende Insolvenzverfahren
Unzulässige Fragen
- Kinderwunsch oder Schwangerschaft
- Religion, Parteizugehörigkeit oder Mitgliedschaft im Mieterverein
- Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
- Heirats- oder Familienplanung
Auf unzulässige Fragen darfst du falsch antworten, ohne dass daraus später eine Kündigung folgen kann. Bei zulässigen Fragen gilt das Gegenteil: Falsche Angaben zu Einkommen oder Mietschulden können eine Anfechtung des Vertrags rechtfertigen.
Praxistipps
- Alle Felder ausfüllen – leere Zeilen wirken wie ein verstecktes Problem.
- Beträge netto angeben und mit den beigelegten Nachweisen konsistent halten.
- Bei befristetem Vertrag oder Selbstständigkeit lieber kurz erklären als weglassen.
- Formular als ausgefülltes PDF speichern, damit du es beim nächsten Angebot in Minuten anpassen kannst.
Häufige Fragen
- Muss ich eine SCHUFA-Auskunft beilegen?
- Verpflichtet bist du nicht, aber ohne Bonitätsnachweis wirst du in der Praxis kaum berücksichtigt. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos, die Bonitätsauskunft für Vermieter kostenpflichtig.
- Darf nach dem Bezug von Bürgergeld gefragt werden?
- Nach der Einkommensquelle darf gefragt werden, weil sie die Zahlungsfähigkeit betrifft. Eine Ablehnung allein deswegen ist jedoch angreifbar.