Die Selbstauskunft richtig ausfüllen

4 Min. Lesezeit

Die Selbstauskunft ist das Standardformular bei der Wohnungsvergabe. Sie darf abgefragt werden, aber nicht alles darin ist zulässig.

Zulässige Fragen

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der einziehenden Personen
  • Beruf, Arbeitgeber und Einkommen sowie Art des Arbeitsverhältnisses
  • Anzahl der Personen, die einziehen
  • Bestehende Mietschulden oder laufende Insolvenzverfahren

Unzulässige Fragen

  • Kinderwunsch oder Schwangerschaft
  • Religion, Parteizugehörigkeit oder Mitgliedschaft im Mieterverein
  • Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
  • Heirats- oder Familienplanung

Auf unzulässige Fragen darfst du falsch antworten, ohne dass daraus später eine Kündigung folgen kann. Bei zulässigen Fragen gilt das Gegenteil: Falsche Angaben zu Einkommen oder Mietschulden können eine Anfechtung des Vertrags rechtfertigen.

Praxistipps

  • Alle Felder ausfüllen – leere Zeilen wirken wie ein verstecktes Problem.
  • Beträge netto angeben und mit den beigelegten Nachweisen konsistent halten.
  • Bei befristetem Vertrag oder Selbstständigkeit lieber kurz erklären als weglassen.
  • Formular als ausgefülltes PDF speichern, damit du es beim nächsten Angebot in Minuten anpassen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich eine SCHUFA-Auskunft beilegen?
Verpflichtet bist du nicht, aber ohne Bonitätsnachweis wirst du in der Praxis kaum berücksichtigt. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos, die Bonitätsauskunft für Vermieter kostenpflichtig.
Darf nach dem Bezug von Bürgergeld gefragt werden?
Nach der Einkommensquelle darf gefragt werden, weil sie die Zahlungsfähigkeit betrifft. Eine Ablehnung allein deswegen ist jedoch angreifbar.

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